"Golden Star Award of Active European Citizenship 2009 der Europäischen Union, Kategorie „Aktive europäische Erinnerung“


Rehabilitierung
"Golden Star Award of Active European Citizenship 2009 der Europäischen Union, Kategorie „Aktive europäische Erinnerung“


Im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz ist auch der Umfang der Kapitalentschädigung geregelt. Die Kapitalentschädigung beträgt 306,78 Euro für jeden angefangenen Kalendermonat, den ein Jugendlicher im Geschlossenen Jugendwerkhof war.
Voraussetzung für die finanzielle Entschädigungsleistung ist die erfolgreiche strafrechtliche Rehabilitierung für die Zeit, die im GJWH Torgau verbracht wurde.
Besondere Zuwendung für Haftopfer
Eine weitere durch das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (§ 17a StrRehaG) geregelte Entschädigungsleistung betrifft die so genannte „Opferpension“ in Höhe von 250 Euro monatlich.
Für die „Opferpension“ müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Einkommensgrenze liegt bei Alleinstehenden derzeit bei 1.122 Euro und bei Verheirateten oder in einer Partnerschaft Lebenden bei 1.496 Euro monatlich, wobei das Einkommen des Ehegatten/Partners unberücksichtigt bleibt.
Ausgeschlossen von der „Opferpension“ sind: