Über uns

Im Programm von Leipzig liest stellen Heide Glaesmer und Doreen Hoffmann (Universität Leipzig) am 22. März um 18.00 Uhr im Kinosaal der Gedenkstätte Museum in der „Runden Ecke“ (Dittrichring 24, 04109 Leipzig) das Buch „Ehemalige Heimkinder in der DDR“ vor.

 

Das Buch bündelt die Ergebnisse des Forschungsverbundes „TESTIMONY – Erfahrungen in DDR-Kinderheimen. Bewältigung und Aufarbeitung“ und stellt sie der Öffentlichkeit vor. Weitere Informationen zum Forschungsprojekt finden Sie unter: https://www.testimony-studie.de/.

 

Im Rahmen der Buchvorstellung wird auch Zeitzeugin Sonja Sprößig über ihre Erfahrungen in DDR-Heimen und die Folgen für ihr weiteres Leben berichten.

 

Moderiert wird die Veranstaltung von Manuela Rummel (Leitung Bildung & Vermittlung, Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau).

 

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Gedenkstätte Museum in der „Runden Ecke“, dem Clett-Cotta Verlag und der Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau statt.

 

Hier gelangen Sie zur Verlagsseite: Heide Glaesmer/Birgit Wagner/Silke Birgitta Gahleitner/Heiner Fangerau (Hgg.), Ehemalige Heimkinder der DDR: Traumatische Erfahrungen und deren Bewältigung über die Lebensspanne, Stuttgart 2023.

Einmal im Monat bieten wir öffentliche Führungen an.

 

Eine Anmeldung ist
nicht erforderlich.

 

Treffpunkt ist der Eingang der Gedenkstätte.

Gespräche und Aufarbeitung: Erzählcafé zu den Venerologischen Stationen in der DDR

Wann: Freitag, 1. März 2023, 15:00 – 17:00 Uhr

 

Wo: in den Räumen der ev.-luth. Erlöserkirchgemeinde Leipzig-Thonberg

(Dauthestr. 1A, 04317 Leipzig) auf dem historischen Gelände der Riebeckstraße 63

Liebe Interessierte,

wir laden herzlich ein zum Erzählcafé, das gemeinsam von der Riebeckstraße 63 e.V. und der Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau organisiert wird. Der zweite Termin des Erzählcafé ist für Betroffene sowie deren Angehörige und für Interessierte geöffnet.

 

Das Erzählcafé ist eine Veranstaltungsreihe, welche sich an Frauen richtet, die während der DDR-Zeit in geschlossene Venerologische Stationen eingewiesen wurden. Wir möchten diesen Erfahrungen mehr Raum geben und zum Austausch anregen. Außerdem soll damit diese wenig bekannte Geschichte einer größeren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

 

Das Erzählcafé ist eine offene Gesprächsrunde und kann von den Anwesenden mit Anregungen und Vorschlägen weiterentwickelt werden. Zum ersten Treffen im November 2023 wurde gemeinsam entschieden, das Erzählcafé auch für Interessierte zu öffnen.

 

Die Veranstaltung bildet zugleich den Auftakt zu einem neuen Ausstellungsprojekt, das sich erstmals den Formen staatlicher Disziplinierung am Beispiel der Umerziehung in Spezialheimen und der Disziplinierung in Venerologischen Stationen widmet.

Programm:

Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

 

Für Rückfragen stehen wir unter verein@riebeckstrasse63.de (Hannes Schneider, Riebeckstraße 63 e.V.) und j.weiss@jugendwerkhof-torgau.de (Juliane Weiß, Gedenkstätte GJWH Torgau) zur Verfügung.

 

Über uns:

 

Der Initiativkreis Riebeckstraße 63 gründete sich 2019 am historischen Ort der ehemaligen städtischen Arbeitsanstalt. Die Riebeckstraße 63 war ein Kristallisationsort sozialer Ausgrenzung über die politischen Systeme des 19. und 20. Jahrhunderts hinweg. Seit ihrer Gründung stand sie für eine repressive kommunale Fürsorgepolitik, die gesellschaftlichen Phänomenen wie Armut, Arbeitslosigkeit und psychischen Erkrankungen mit Ausgrenzung, Disziplinierung und Arbeitszwang begegnete. Der Initiativkreis setzt sich für die Gestaltung eines lebendigen Erinnerungsortes ein. Zentral ist die Forderung nach einem Gedenken und Lernen am authentischen Ort.

 

Die Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau ist bundesweit die einzige Gedenkstätte, die eine Auseinandersetzung mit den repressiven Machtstrukturen innerhalb des Bildungs- und Erziehungsapparats der DDR am historischen Ort ermöglicht. Sie ist heute ein Ort des historisch-politischen Lernens, der auf die Notwendigkeit gesellschaftlicher Grundwerte wie Menschenwürde, Freiheit und die Bedeutung demokratischer Umgangsformen verweist.

“Spannende Geschichten gibt es überall. Ihr müsst sie nur entdecken!” Auch in diesem Jahr lädt die Sächsische Jugendstiftung zur Spurensuche ein. Das Jugendprogramm richtet sich an historisch interessierte Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren. 

Bis zum 29. Februar 2024 können sich Jugendgruppen aus Sachsen auf der Homepage der Jugendstiftung für das Förderprogramm bewerben. Gemäß dem Titel “Spurensuche” soll historischen Ereignissen der regionalen Geschichte, dem Wirken lokaler Persönlichkeiten oder Geschichten in der eigenen Familie nachgespürt und beleuchtet werden.

 

Welche Spuren der letzten Jahrhunderte gibt es in meiner Region zu entdecken? Wie sah es in meinem Dorf oder meiner Stadt einmal aus? Wie haben meine Eltern ihre Jugend in unserem Ort erlebt? Was hat die Menschen früher bewegt? Wer hat sich für meine Heimat engagiert? Welche Lebensumstände haben meine Großeltern geprägt? Wie war es hier zur Zeit des Nationalsozialismus? Wie erlebten die Menschen das Ende des 2.Weltkrieges? Was passierte hier vor, während und nach der DDR? Welche Stimmen sind bis heute ungehört oder gar ausgegrenzt?

 

Ein besonderer Fokus wird auf Projekten liegen, die sich mit Ausgrenzung und Diskriminierung beschäftigen.

 

Die Projektergebnisse werden einer Fachjury vorgestellt und an den Jugendgeschichtstagen im Sächsischen Landtag am 21.–22. November 2024 präsentiert und prämiert.

 

zur Website >>

 

Informationen zur Ausschreibung >>

Die fünfteilige Audioserie “Gefangen im System” wirft einen Blick auf das Heimerziehungssystem der DDR mit einem besonderen Fokus auf Einrichtungen in Sachsen-Anhalt.

 

Die Macherinnen kommen mit Betroffenen, Wissenschaftler:innen und Psycholog:innen ins Gespräch, um die vielschichtige Geschichte aus unterschiedlichen Perspektiven zu beleuchten. 

 

Valerie Börner und Clara Hoheisel studieren an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Die Audioserie ist als Abschlussprojekt des Masterstudiums Multimedia und Autorschaft im Sommer und Herbst 2023 entstanden.

 

🔗 Alle Episoden könnt ihr auf der offiziellen Website anhören: https://systemheimerziehung-ddr.medienkomm.uni-halle.de/ oder auf Soundcloud und auf Spotify.

 

Wir freuen uns sehr, dass wir das Projekt unterstützen durften! Herzlichen Dank euch beiden und alles Gute für euren weiteren Weg!

 

Wir sind zudem gespannt, wie es mit dem Projekt weitergeht. Clara Hoheisel wird sich noch intensiver mit der Geschichte der Repressionen in den Spezialheimen auseinandersetzen. Ziel des neuen Audiofeatures ist vor allem die Darstellung der Erfahrung von weiblichen Jugendlichen.

 

 

Die Schließung der Haasenburg-Heime war richtig – daran ändert auch ein Gerichtsurteil nichts!

Am 23. November 2023 entschied das Verwaltungsgericht Cottbus über die Klage der Haasenburg GmbH. Der Betreiber der geschlossenen Heime in Jessern, Neuendorf am See und Müncheberg, der seit 2005 wegen gravierender Missstände in der öffentlichen Kritik steht, hatte gegen den Entzug der Betriebserlaubnis im Jahr 2013 geklagt – und gewonnen.

 

Die Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau und das Thüringer Aktionsbündnis gegen Geschlossene Unterbringung sind entsetzt über die gerichtliche Entscheidung, die die traumatischen Erfahrungen der Betroffenen einfach ausblendet. „Das Urteil ist ein schwerer Schlag für die Betroffenen und ebnet nun sogar den Weg für mögliche Schadensersatzzahlungen an die Haasenburg GmbH. Auch für ehemalige DDR-Heimkinder, deren Leben bis heute von den Folgen repressiver Heimerziehung begleitet wird, ist dies ein fatales Signal“, kritisiert Gabriele Beyler (Vorstand Initiativgruppe GJWH Torgau) mit Nachdruck.

 

Die Entscheidung des Gerichts stützt sich lediglich auf das zweite Quartal 2013, wobei die Jahre 2005 bis 2010 für nicht verwertbar erklärt wurden. Die Begründung, in diesem Zeitraum könne nicht festgestellt werden, „dass das Wohl der Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen der Haasenburg GmbH gefährdet gewesen“[1] war, mutet vor dem Hintergrund der zahlreichen Berichte von Betroffenen über Missbrauch, Gewalt und Zwang in den geschlossenen Einrichtungen geradezu zynisch an und wiegt umso schwerer, als deren Entschädigungsanträge gegenstandslos werden könnten.[2] Diese Vorgehensweise ist nicht nachvollziehbar: Dass 2013 keine Gefährdung festgestellt wurde, ist gerade vor dem Hintergrund der bekannten Missstände der Vorjahre zu sehen, da die erhöhte Aufmerksamkeit zu einem weniger eskalierenden Verhalten des Personals geführt hat.[3] Die Nachhaltigkeit solcher Verhaltensänderungen ist in der Regel gering und es ist davon auszugehen, dass es bei geringerer Aufmerksamkeit zu einer Rückkehr zum alten Verhalten des Personals gekommen wäre und sich Ereignisse wie die folgenden wiederholt hätten:

 

Eine Jugendliche berichtet[4], dass sie sich in Anwesenheit mehrerer Betreuerinnen vollständig ausziehen musste. Erst nach telefonischer Rücksprache mit ihrer Mutter durfte sie die nicht untersuchten Körperteile mit einem Kissen bedecken. Ein anderer Jugendlicher durfte anfangs nicht alleine zur Toilette gehen und wurde sogar festgehalten und auf den Boden gelegt, als er alleine über die Türschwelle ging. Berichtet wird auch von stunden- oder tagelangem Stubenarrest, Briefzensur, Strammstehen, Aufsagen von Appellen (mit Punktabzug für unkorrekte Wiedergabe), Einsperren im Zimmer und Auszeiträume. Die Jugendlichen beschreiben, dass die Zimmertür tagsüber offenstand, aber vor dem Zimmer jemand aufpasste. Sie mussten am Tisch sitzen und durften nicht auf dem Bett oder dem Boden liegen. Als besonders problematisch wird ein Erzieher beschrieben, der die Mädchen tyrannisierte, ihre Figur kommentierte und sie wie Soldaten behandelte. Bei einem Vorfall wurde ein Schlüssel über den Flur geworfen, weil ein Junge nicht an die Wand schaute, wie es bei Neuaufnahmen vorgeschrieben war. Eine Jugendliche wurde während ihres gesamten Aufenthalts etwa vier- bis fünfmal „begrenzt“. Einmal wurde sie von einem Erzieher auf einen Stuhl geschubst, weil sie sich bei einer Entspannungsübung nicht sofort auf den dafür vorgesehenen Stuhl setzen wollte. Nach einem Streit wurde sie „begrenzt“, zu Boden geworfen und festgehalten. In einem Auszeitraum wurde eine Jugendliche zwei Tage und eine Nacht auf einer Liege fixiert. Auslöser war anhaltendes Reden und Herumalbern trotz Aufforderung, damit aufzuhören, was zu einer lauten Auseinandersetzung führte.

 

Diese Schilderungen sind nur ein kleiner Teil der bekannten Missstände in den Einrichtungen und nachzulesen im Bericht der unabhängigen Kommission zur Untersuchung der Einrichtungen der Haasenburg GmbH[5], die 2013 im Auftrag des Landes Brandenburg die Zustände untersucht und bewertet hat. Hundert Seiten fachlicher Einschätzungen und Bewertungen folgen die Empfehlungen der Kommission. Wer sich an dieser Stelle auf die Formalie beruft, dass eine Schließung nicht explizit formuliert wurde, sei darauf hingewiesen, dass die empfohlenen Schritte mit dem Hinweis eingeleitet wurden, sie führten zu einem „menschlicheren Gesicht“[6] der Haasenburgheime GmbH. Und auch an anderer Stelle wird ein klares Urteil gefällt: „Was wir erfahren haben, war z.T. menschlich erschütternd […].“[7] Oder: „Der Blick, mit dem die Kinder und Jugendlichen betrachtet wurden, war primär bzw. ausschließlich ausgerichtet am Maß der Erfüllung der Verhaltensziele. Von daher war die Haasenburg GmbH auf Umerziehung gerichtet […].“[8] Neben den einschlägigen Erfahrungen der Betroffenen, dem 2013 veröffentlichten Bericht – auf dessen Grundlage die Schließung der Heime erfolgte – bestätigte jüngst ein Interview[9] mit ehemaligen Erziehern, dass die Schließung der Haasenburg-Heime längst überfällig war.

 

Mit ihrem Urteil ignoriert das Gericht die gravierenden Missstände in den Einrichtungen und zeigt eine erschreckende Verantwortungslosigkeit gegenüber den Betroffenen. Aber auch die Hartnäckigkeit des Betreibers, der keinerlei Reue zeigt, erschüttert uns. Die Haasenburg GmbH zeigt damit einmal mehr, dass es ihr nicht um das Wohl der Kinder und Jugendlichen geht, die heute als Erwachsene unter den Folgen der brutalen Maßnahmen zu leiden haben, sondern um die Durchsetzung autoritärer Erziehungsmethoden und freiheitsentziehender Maßnahmen. 

 

Wir stehen solidarisch an der Seite der Betroffenen und fordern eine umfassende Aufarbeitung der Missstände in den Heimen, die Anerkennung des erlittenen Unrechts sowie die zügige Bearbeitung und positive Bescheidung der Entschädigungsanträge der Betroffenen. Wir fordern die Abschaffung von geschlossener Unterbringung und freiheitsentziehender Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe.

 

Unser Engagement gilt einer inklusiven und subjektorientierten Kinder- und Jugendhilfe, die freiheitsentziehende und andere Zwangsmaßnahmen strikt ablehnt und den Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stellt. Die Haasenburg-Heime haben diesen Kern der Kinder- und Jugendhilfe in ihren Einrichtungen ad absurdum geführt, weshalb die Schließung der Einrichtung richtig war. Daran ändert auch das Gerichtsurteil nichts!

 

 


[1] Silke Nauschütz/dpa: Haasenburg-Heime: Betreiber klagt erfolgreich gegen Schließung, in: Berliner Zeitung, 23.11.23, https://www.berliner-zeitung.de/news/haasenburg-heime-betreiber-klagt-erfolgreich-gegen-schliessung-li.2161838.

[2] Kaija Kutter: Die Haasenburg wehrt sich, in: taz, 22.11.23, https://taz.de/Prozess-um-Kinderheim-Schliessung/!5973316/.

[3] Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (Hg.): Bericht und Empfehlungen der unabhängigen Kommission zur Untersuchung der Einrichtungen der Haasenburg GmbH, beauftragt am 03.07.2013 von Dr. Martina Münch, Ministerin für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, vorgelegt am 30.10.2013 in Potsdam, S. 115, https://geschlossene-unterbringung.de/wp-content/uploads/2013/10/2013-11-06_Endbericht-der-Kommission-zur-Haasenburg.pdf

[4] Die Haasenburg GmbH im Spiegel der Jugendlichen, in: ebd., S. 80–87.

[5] Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (Hg.): Bericht, https://geschlossene-unterbringung.de/wp-content/uploads/2013/10/2013-11-06_Endbericht-der-Kommission-zur-Haasenburg.pdf

[6] Ebd., S. 121.

[7] Ebd., S. 7.

[8] Ebd., S. 79.

[9] Kaija Kutter: „Die Jugendlichen müssen böse sein“, in taz, 20.11.23,  https://taz.de/Erzieher-ueber-Haasenburg-Heime/!5970938/.

Das Online-Angebot “IM TAKT: Wege in den Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau” der Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau wurde gestern bei der Preisverleihung in Köln mit einem Grimme Online Award in der Kategorie “Wissen und Bildung” ausgezeichnet.

Aus über 800 eingereichten Projekten wählten die Jury und das Publikum acht Online-Angebote aus, die aufgrund ihrer publizistischen Qualität geehrt wurden. „Die Leser*innen werden durch das sorgsam recherchierte und facettenreiche multimediale Storytelling mitgenommen auf eine beklemmende Zeitreise in die DDR und erfahren durch Zeitzeug*innenberichte über die erschreckende Praxis der Heimerziehung“, begründet die Jury ihre Entscheidung. „Original-Aufnahmen wechseln sich ab mit handschriftlichen Aufzeichnungen der Kinder. Ein beeindruckendes Angebot, das sowohl in journalistischer Hinsicht überzeugt, als auch alle Möglichkeiten der crossmedialen Erzählung eindrucksvoll unter Beweis stellt.“

“IM TAKT” ist eine multimediale Scrollstory, die Einblicke in die Wege gibt, die in den Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau führten. Im Fokus stehen dabei die Berichte von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen, die in der DDR-Disziplinierungseinrichtung untergebracht waren. Mit Ton- und Videodokumenten wird die Geschichte der repressiven Heimerziehung dargestellt und die Rolle des Geschlossenen Jugendwerkhofs Torgau beleuchtet.

Hier geht es zu „IM TAKT“: www.heimerziehung-ddr.de

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen Initiativgruppe „Geschlossener Jugendwerkhof Torgau“.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Torgau und wird in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Torgau eingetragen.
  3. Das Geschäftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr.

§ 2 Zweck

Zweck des Vereins ist die Errichtung und Betreuung der Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau in den zur Verfügung stehenden baulichen Anlagen des ehemaligen Geschlossenen Jugendwerkhofs Torgau.

Der Verein soll am historischen Ort des Geschlossenen Jugendwerkhofs das Gedenken an die Opfer mit wissenschaftlicher Aufarbeitung und Dokumentation sowie historisch-politischer Bildungsarbeit verbinden.

Der Verein fördert:     

– wissenschaftliche Aufarbeitung und Dokumentation der Geschichte repressiver Heimerziehung in der DDR

– Sicherung und Erschließung von einschlägigen Quellen und Materialien zum Themenbereich DDR-Heimerziehung

– gegenständliche Ausstellung(en) musealen Charakters

– historisch-politische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Aufarbeitung der SED-Diktatur mit Schwerpunkt DDR-Heimerziehung

– qualifizierte Angebote im Bereich von historisch-politischer Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen öffentlicher und privater Träger sowie universitärer, schulischer und außerschulischer Bildungsprogramme

– die Begegnungsarbeit von Betroffenen der DDR-Heimerziehung am historischen Ort

– den Kontakt und den wechselseitigen Austausch von und mit Zeitzeugen insbesondere von Betroffenen der DDR-Heimerziehung und deren Angehörigen

– die Begleitung und Unterstützung von Betroffenen bei ihrer persönlichen Schicksalsklärung und der Aufarbeitung persönlicher Erfahrungen in den Heimen der DDR

– die Vermittlung von Forschungsergebnissen auf geeignete Weise, insbesondere durch öffentliche Veranstaltungen, Seminare, Ausstellungen und Publikationen

– die Zusammenarbeit mit vergleichbaren Einrichtungen, Aufarbeitungsinitiativen und Opferverbänden im In- und Ausland

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung.

§ 3 Selbstlosigkeit

  1. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
  3. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mittel des Vereins.
  4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Beiträge

  1. Der Jahresbeitrag wird jährlich durch die Mitgliederversammlung beschlossen.
  2. Der Beitrag ist in der Regel bis zum 31.03. zu entrichten.
  3. Ehrenmitglieder zahlen keinen Beitrag.
  4. Die Mitgliederversammlung kann über beitragsfreie Mitgliedschaften entscheiden.

§ 5 Mitgliedschaft

  1. Dem Verein gehören sowohl fördernde als auch ordentliche Mitglieder an.
  2. Als Mitglied können dem Verein jede natürliche oder juristische Person, jeder rechtsfähige Verein sowie Organisationen beitreten, sofern die Mitgliedschaft eine Förderung der Vereinszwecke erwarten lässt.
  3. Der Eintritt kann jederzeit erfolgen. Mit der Beitrittserklärung bekennt sich das aufzunehmende Mitglied zu den Zielen des Vereins und seiner Satzung.
  4. Die Mitgliedschaft wird erworben durch mündlichen oder schriftlichen Antrag und dessen Annahme durch den Vorstand.
  5. Das Mitglied verpflichtet sich, den von der Mitgliederversammlung beschlossenen Beitrag zu zahlen.
  6. In begründeten Ausnahmefällen können Mitglieder auf Antrag von der Beitragszahlung befreit werden. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.
  7. Die Mitgliedschaft erlischt
    – durch Tod,
    – durch schriftliche Austrittserklärung,
    – durch Ausschluss bei Vorliegen eines Grundes, insbesondere wenn ein Mitglied gegen die Satzung oder Geschäftsordnung verstößt,
    – wenn in zwei zurückliegenden Jahren trotz Mahnung kein Beitrag gezahlt wurde.
  8. Der Ausschluss erfolgt durch den Vorstand, nachdem dem betroffenen Mitglied die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben wurde. Der Ausschluss ist schriftlich zu begründen und muss bei der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung bestätigt werden.
  9. Neben ordentlichen Mitgliedern können auf Beschluss der Mitgliederversammlung auch Ehrenmitglieder aufgenommen werden.

§ 6 Organe

Organe des Verein sind:

  1. die Mitgliederversammlung,
  2. der Vorstand
  3. die Beauftragten für Betroffene

§ 7 Mitgliederversammlung

  1. Die Jahreshauptversammlung findet einmal jährlich statt.
  2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder schriftlich unter Angaben von Gründen die Einberufung verlangt oder das Interesse des Vereins dies erfordert.
  3. Die Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand durch schriftliche Einladungen mindestens vier Wochen (Datum des Poststempels) vor dem Versammlungstermin mit Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung einzuberufen.
  4. Zu Beginn der Mitgliederversammlung wird die endgültige Tagesordnung durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Anträge zur Tagesordnung können von jedem Mitglied gestellt werden.
  5. Die Mitgliederversammlung beschließt über alle vorliegenden Anträge, insbesondere über
    – die Satzung und Satzungsänderungen,
    – die Geschäftsordnung und Geschäftsordnungsänderungen,
    – die Wahl des Vorstandes
    – die Entlastung des Vorstandes und der Kassenprüfer,
    – die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
    – die Auflösung des Vereins,
    – die Wahl der Kassenprüfer
  6. In dringenden Fällen kann der Vorstand eine Beschlussfassung durch Briefwahl herbeiführen.
  7. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß anberaumt worden ist. Beschlüsse werden von den anwesenden Mitgliedern durch einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
  8. Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden, wenn die entsprechenden Anträge mit Begründung zusammen mit der Einladung und der vorläufigen Tagesordnung allen Mitgliedern schriftlich zugeleitet wurden. Bei der Abwahl eines Vorstandsmitgliedes ist gleichzeitig ein neues Vorstandsmitglied zu wählen.
  9. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.
  10. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen und vom Versammlungsleiter sowie dem Protokollführer zu unterzeichnen. Das Protokoll liegt für alle Mitglieder zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen der Gedenkstätte aus.

§ 8 Vorstand

  1. Die Bestellung des Vorstandes erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung.
  2. Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem/der Vorsitzenden, einem/einer Stellvertreter/in sowie einem weiteren Mitglied. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende und der/die Stellvertreter/in, von denen jeder Einzelbefugnis hat.
  3. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt drei Jahre. Der Vorstand bleibt gegebenenfalls über diese Amtszeit hinaus bis zur satzungsgemäßen Bestellung des nächsten Vorstandes im Amt.
  4. Die Bestellung des Vorstandes ist gemäß § 27 Abs. 2 BGB jederzeit auf den Fall beschränkt widerruflich, dass ein wichtiger Grund für den Widerruf vorliegt. Ein solcher Grund ist insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung.
  5. Der Vorstand leitet und vertritt den Verein nach den Beschlüssen der Mitgliederversammlung.
  6. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse durch einfache Stimmenmehrheit.
  7. Über die Vorstandsbeschlüsse ist ein schriftliches Protokoll anzufertigen. Alle Protokolle sind für die Mitglieder zugänglich zu machen.
  8. Auf der Mitgliederversammlung hat der Vorstand einen Tätigkeitsbericht vorzulegen und zur Diskussion zu stellen.
  9. Die Vorstandsmitglieder können einen Anspruch auf Auslagenersatz (Telefon-, Porto-, Fahrtkosten) geltend machen. Über die Höhe der Erstattung bedarf es eines mehrheitlichen Beschlusses des Vorstandes.
  10. Der Vorstand kann bei Bedarf einen Geschäftsführer berufen. Die Berufung erfolgt durch mehrheitlichen Beschluss.

§ 9 Beauftragte

  1. Dem Vorstand stehen die Beauftragten für Betroffene von DDR-Heimerziehung des Vereins zur Seite. Die Beauftragten setzen sich zusammen aus drei Betroffenen der DDR-Heimerziehung aus den Reihen der Vereinsmitglieder, wobei mindestens ein Betroffener kein ehemaliger GJWH-Insasse sein sollte. Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig..
  2. Die Beauftragten fungieren ausschließlich als Ansprechpartner für die Betroffenen von DDR-Heimerziehung im Verein.
  3. Die Beauftragten sind bei Angelegenheiten der Betroffenen, mindestens jedoch einmal im Jahr vom Vorstand zu hören.
  4. Die Beauftragten üben ihr Amt unabhängig voneinander aus und haben beratende Funktion gegenüber dem Vorstand.
  5. Die Mitgliederversammlung kann den Beauftragten Aufgaben übertragen.

§ 10 Auflösung

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins ist das Vermögen des Vereins einem gemeinnützigem Verein, der auf Landesebene tätig ist, zu übertragen.

Beschlüsse über die zukünftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes gefasst werden.

aktuelle Fassung: Torgau, den 12. November 2016

Die “BLACKBOX HEIMERZIEHUNG” der Gedenkstätte ist vom 3. bis 25. Mai auf Station in Wolfersdorf (Thüringen) und erinnert an die Schicksale ehemaliger DDR-Heimkinder. Auf dem Gelände des heutigen Jugendhilfezentrums und im benachbarten Schloss war von 1955 bis 1989 der Jugendwerkhof “Neues Leben” untergebracht. Der WENDEPUNKT e. V., der die Jugendhilfeeinrichtung heute betreibt, setzt sich aktiv mit der Geschichte des Ortes auseinander. Im Mai 2023 wird diese Auseinandersetzung von der “BLACKBOX HEIMERZIEHUNG” unterstützt.

Standort: Rothehofstal 2, 07646 Trockenborn-Wolfersdorf
Öffnungszeiten: täglich 10-20 Uhr | 3. Mai, 17 Uhr Eröffnung

Weitere Infos zur Eröffnung und den Begleitveranstaltungen: www.jugendwerkhof-torgau.de//blackbox-heimerziehung/

Einmal im Monat bieten wir öffentliche Führungen an.

 

Eine Anmeldung ist
nicht erforderlich.

 

Treffpunkt ist der Eingang der Gedenkstätte.

Einmal im Monat bieten wir öffentliche Führungen an.

 

Eine Anmeldung ist
nicht erforderlich.

 

Treffpunkt ist der Eingang der Gedenkstätte.

“Spannende Geschichten gibt es überall. Ihr müsst sie nur entdecken!” Auch in diesem Jahr lädt die Sächsische Jugendstiftung zur Spurensuche ein. Das Jugendprogramm richtet sich an historisch interessierte Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren. 

Bis zum 28. Februar 2023 können sich Jugendgruppen aus Sachsen auf der Homepage der Jugendstiftung für das Förderprogramm bewerben. Gemäß dem Titel “Spurensuche” soll historischen Ereignissen der regionalen Geschichte, dem Wirken lokaler Persönlichkeiten oder Geschichten in der eigenen Familie nachgespürt und beleuchtet werden.

Ein besonderer Fokus wird in diesem Jahr auf Projekten liegen, die sich mit Ausgrenzung und Diskriminierung beschäftigen.

Die Projektergebnisse werden einer Fachjury vorgestellt und an den Jugendgeschichtstagen im Sächsischen Landtag am 23.–24. November 2023 präsentiert und prämiert.

 

zur Website >>

 

Informationen zur Ausschreibung >>

Der Animationsfilm “Biegen und Brechen” (Regie: Mike Plitt und Falk Schuster) läuft im Mitteldeutschen Wettbewerb auf dem diesjährigen Filmfest in Dresden.

Das Festival findet vom 18. bis 23. April 2023 statt und wird jährlich von bis zu 20.000 internationalen und nationalen Gäste besucht.

 

Informationen zum Programm auf der Festival-Homepage >>