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Bundesverfassungsgericht – 24. September 2014

Das Bundesverfassungsgericht hat den Rechtsschutz ehemaliger DDR-Heimkinder gestärkt. Der Kläger, der einst neun Jahre in Kinderheimen untergebracht war, hatte seine Rehabilitierung beantragt und war damit vor Gericht abgewiesen worden. Rehabilitierungsanträge ehemaliger DDR-Heimkinder dürfen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht allein mit dem Hinweis abgelehnt werden, dass die Einweisung damals dem Stand der Pädagogik entsprochen habe.

BVerfG – Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014

Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 23. Oktober 2014

zum Artikel in der Frankfurter Allgemeinen vom 23. Oktober 2014