Über uns

FÜR ZEITZEUGINNEN
und Zeitzeugen

Warum kam ich ins Heim? Wo sind meine Akten? Habe ich Anspruch auf Rehabilitierung?

 

Viele Fragen sind für ehemalige DDR-Heimkinder bis heute unbeantwortet.  Wir helfen Antworten zu finden und begleiten den Weg der persönlichen Schicksalsklärung. Wir unterstützen die Suche nach Akten und informieren zu Möglichkeiten der Rehabilitierung.

„Auf den Antrag des Betroffenen wird die Anordnung des Ministeriums für Volksbildung […], durch die der Betroffene in den Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau eingewiesen worden ist, für rechtsstaatswidrig erklärt und aufgehoben."
(Grundsatzurteil vom 15. Dezember 2004)

BERATUNG

Wir unterstützen ehemalige DDR-Heimkinder bei der Recherche von Jugendhilfe-, Heim- und Sonderakten und beraten zu Möglichkeiten der Rehabilitierung.

REHABILITIERUNG

Auch ehemalige DDR-Heimkinder können eine Rehabilitierung für die Unterbringung in Spezialheimen beantragen. Grundsätzlich rehabilitiert wird die Einweisung und Unterbringung im GJWH Torgau.


Wir beraten und informieren.

UNTERSTÜTZUNG

Betroffene, die nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen rehabilitiert wurden, haben Anspruch auf Entschädigungsleistungen.

 

Wir informieren und helfen.

FACHBEITRÄGE

Das Bundesverfassungsgericht hat den Rechtsschutz ehemaliger DDR-Heimkinder gestärkt. Der Kläger, der einst neun Jahre in Kinderheimen untergebracht war, hatte seine Rehabilitierung beantragt und war damit vor Gericht abgewiesen worden.

NEHMEN SIE KONTAKT MIT UNS AUF

Wollen auch Sie uns über Ihre Zeit in Heimeinrichtungen der DDR-Jugendhilfe berichten? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Manuela Rummel

Juliane Weiß