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REHABILITIERUNG

“Der Betroffene wird rehabilitiert. Er hat […] zu Unrecht Freiheitsentziehung erlitten.” (Grundsatzurteil zur Unterbringung im Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau, 2004)

“Der Betroffene wird rehabilitiert. Er hat […] zu Unrecht Freiheitsentziehung erlitten.” (Grundsatzurteil zur Unterbringung im Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau, 2004)

Die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze entschädigen für erlittenes DDR-Unrecht. Auch ehemalige DDR-Heimkinder können eine Rehabilitierung für die Unterbringung in Spezialheimen beantragen. Grundsätzlich rehabilitiert wird die Einweisung und Unterbringung im GJWH Torgau.

 

Mit der Novellierung im November 2019 wurden die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze entfristet und weitere Verbesserungen für Betroffene aufgenommen.

 

Wir beraten und informieren.

1. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz (1992)

Im Wesentlichen setzt sich das Erste SED-Unrechtsbereinigungsgesetz von 1992 aus dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) zusammen.

 

2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz (1994)

Das Zweite SED-Unrechtsbereinigungsgesetz von 1994 umfasst sowohl das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) als auch das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG).

Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz bietet Menschen, die politisch verfolgt wurden und deren Berufsleben oder berufsbezogene Ausbildung beeinträchtigt wurde, die Möglichkeit der Rehabilitierung sowie gegebenenfalls Ausgleichsleistungen.

Das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz ermöglicht Opfern von Verwaltungswillkür und -unrecht in der ehemaligen DDR, den Stempel persönlicher Diskriminierung abzulegen und Anspruch auf soziale Ausgleichsleistungen zu erlangen.

Rehabilitierung Torgau (Berliner Kammergerichtsurteil vom 15.12.2004)

Rehabilitierung offene Jugendwerkhöfe/ Spezialkinderheime