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Zur Begrüßung Arrest

Schon bei der Ankunft im Geschlossenen Jugendwerkhof sollte unmissverständlich klargestellt werden, was die Jugendlichen erwartete. Der Antrag auf Einweisung nach Torgau wurde vom Direktor der Stammeinrichtung beim Ministerium für Volksbildung, Zentralstelle für Spezialheime, gestellt und von dort genehmigt. Wiederholte Fluchtversuche, Auflehnung gegen Organe der Jugendhilfe sowie Arbeitsbummelei und Schulschwänzen waren die häufigsten Einweisungsgründe.

Die Fahrt nach Torgau glich oft einem Häftlingstransport. Zur Bewachung und Übergabe fuhr ein Erzieher des einweisenden Heimes mit, der vor der Abfahrt eine Leibesvisitation durchzuführen hatte. Die Jugendlichen trugen Privatkleidung, durften aber keine persönlichen Gegenstände mitnehmen. Im Fahrzeug war eine Abtrennung der Fahrerkabine vorgeschrieben.

Bei der Ankunft im Geschlossenen Jugendwerkhof durften die Jugendlichen erst aussteigen, wenn das schwere Einfahrtstor wieder verschlossen war. Im Verwaltungsgebäude hatten sie in strammer Haltung zu warten, bis der diensthabende Erzieher die Papiere in Empfang nahm und die „Neuzugänge“ registrierte.

Danach mussten sich die Jugendlichen in der Kleiderkammer vollständig ausziehen. Es erfolgte eine erneute Leibesvisitation, bei der auf einem Meldeformular auch Tätowierungen erfasst wurden. Den Jugendlichen wurden die Haare kurzgeschoren und sie wurden desinfiziert. Nach Ausgabe der einheitlichen Anstaltskleidung und Abgabe der Zivilkleidung kamen die Jugendlichen in eine Einzelarrestzelle, die „Zuführungszelle“. Diese war nur mit einer Holzpritsche und einem Kübel für die Notdurft ausgestattet. Dort erhielten sie eine kurze Einweisung in die Umgangsregeln und bekamen die „Hausordnung“ ausgehändigt, die sie auswendig lernen mussten.

Bei Ersteinweisung blieben die Jugendlichen drei Tage, bei wiederholter Einweisung bis zu 12 Tage völlig isoliert in der „Zuführungszelle“. Erst dann fand ein Aufnahmegespräch mit dem Direktor statt, in dem der Einweisungsgrund und die von nun an geltenden Verhaltensregeln sowie die vorgesehene Dauer des Aufenthalts mitgeteilt wurden. Das genaue Entlassungsdatum stand jedoch noch nicht fest. Die Jugendlichen mussten anschließend einen Brief an die Eltern schreiben, der Kontrollfunktion hatte: es durfte lediglich das Aufnahmegespräch wiedergegeben werden. Von nun an waren sie Teil des Kollektivs, ihrer Gruppe.

Schleusenbereich mit Blick auf den Zellentrakt um 1978, Quelle: Archiv DIZ Torgau

“Das kann man eigentlich gar nicht beschreiben. Man ist da reingekommen, dann ging es gleich auf Zelle, und da war die Welt irgendwie zu Ende. Da wurde einem dann gesagt, dass man warten muss, bis man sein Einstellungsgespräch mit dem Direktor hat. Und, na ja, da war ich dann erst einmal drei Tage auf Zelle. Dann kam ich zum Direktor und dann in die Gruppe.” Janet H., 1986 und 1987 dreimal im Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau, insgesamt elf Monate.