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Berliner Zeitung – 24. Oktober 2014

Karlsruhe gibt ehemaligem DDR-Heimkind Recht

Rehabilitierungsanträge ehemaliger DDR-Heimkinder dürfen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht allein mit dem Hinweis abgelehnt werden, dass die Einweisung damals dem Stand der Pädagogik entsprochen habe.

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Entscheidung Bundesverfassungsgericht

Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht