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Frankfurter Allgemeine Zeitung – 23. Oktober 2014

Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe gibt ehemaligem DDR-Heimkind Recht

Das Bundesverfassungsgericht hat den Rechtsschutz ehemaliger DDR-Heimkinder gestärkt. Der Kläger, der einst neun Jahre in Kinderheimen untergebracht war, hatte seine Rehabilitierung beantragt und war damit vor Gericht abgewiesen worden.

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Entscheidung Bundesverfassungsgericht

Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht