Sachsen zahlt für DDR-Heimkinder 44,3 Millionen Euro zusätzlich
Bund und Ost-Länder stocken Entschädigungsfonds deutlich auf – Antragsfrist wird aber nicht verlängert.
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Bund und Ost-Länder stocken Entschädigungsfonds deutlich auf – Antragsfrist wird aber nicht verlängert.
Gefördert durch:
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Die Gedenkstätte wird mitfinanziert durch die Stiftung Sächsische Gedenkstätten und den Kulturraum Leipziger Raum aus Steuermitteln auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
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