Über uns

Stiftung für ehemalige politische Häftlinge

Jeder, der die Anerkennung als politischer Häftling hat, strafrechtlich rehabilitiert worden ist und durch die Folgen des Gewahrsams in seiner wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt ist, kann einmal jährlich bei der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge einen Unterstützungsantrag stellen.

Diese Unterstützungsleistung können auch Betroffene beantragen, die weniger als 6 Monate im GJWH Torgau waren und in ihrer wirtschaftlichen Lage beeinträchtigt sind.

Der Antrag muss schriftlich erfolgen. Ein Antragsformular kann man von der Stiftung oder direkt von uns, der Gedenkstätte GJWH Torgau erhalten.

Der Antrag muss gestellt werden bei der:

Stiftung für ehemalige politische Häftlinge
An der Marienkapelle 10
53179 Bonn